Bitte beachten Sie, dass ich psychotherapeutische Leistungen nur im Rahmen der Kostenerstattung, im Rahmen der Privatliquidation und als Leistungen im Rahmen der Beihilfe durchführe.
Ich berate Sie aber gerne über die Möglichkeiten, im Rahmen der Kostenerstattung einen Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Therapie erst beginnen kann, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse die Übernahme der Behandlungskosten genehmigt hat.
Ansonsten besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit Leistungen im Rahmen einer Privatbehandlung in Anspruch zu nehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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